Welche Schäden sind versichert?
- Brand
- Blitzschlag, nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
- Explosion
und außerdem als Folge des entsandenen Schadens:
- Löschen
- Niederreißen
- Aufräumen
Der Versicherer erstattet die zerstörte oder beschädigten Sachen, ebenso ersetzt er dem Versicherten die Aufwendungen, die entstehen, um größeren Schaden von ihm abzuwenden. Außerdem die Kosten, die durch die Feststellung des Schadens (Gutachten) entstehen.